Immobilienerbe: annehmen oder ausschlagen

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Die Titelfrage mag für viele überflüssig erscheinen. Ein Immobilienerbe verspricht immerhin eine ungeahnten Wohlstand. Doch leider muss das nicht so sein. Manchmal gehören zu einem Immobilienerbe nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Schulden.

Vorab gut informieren

Erben sollten sich vor der Annahme des Erbes gut über dieses informieren. Handelt es sich um eine Liegenschaft, sollten sie den Zustand und den Wert des Objektes checken. Nur so lässt sich eine fundierte Entscheidung für oder gegen das Immobilienerbe treffen. Es ist zu bedenken, dass Erben nur ein Zeitfenster von sechs Wochen nach Kenntnisnahme über das Erbe haben, um dieses beim zuständigen Nachlassgericht auszuschlagen. Wer diese sechs Wochen nicht nutzt, verliert wertvolle Zeit. Nach den sechs Wochen gilt das Erbe als angenommen. Das Gericht berücksichtigt Ausnahmefällen wie einen Wohnort im Ausland oder Vergleichbares.

Gründlich das Vermögen prüfen

Als Erbe sollten Sie das komplette Vermögen aus Ihrem Erbschafsteil überprüfen. Sie können nämlich nicht nur das Immobilienerbe ablehnen, aber andere Werte aus der Erbschaft annehmen. Es gilt: ganz oder gar nicht. Es ist daher erforderlich, die Bankkonten und etwaige Wertpapierkonten zu checken. Vielleicht entdecken Sie auch Schulden oder Bürgschaften des Erblassers. Um rundum gut informiert zu sein, kann es ratsam sein, eine Nachlasspflegeschaft beim Nachlassgericht zu beantragen. Sie ermöglicht zudem, die Haftung des Nachlassempfängers zu beschränken.

Wie steht es um das Immobilienerbe?

Immobilie ist nicht gleich Immobilie. Während in einigen ein echter Wert steckt, verursachen andere nur noch Kosten. Sie sollten daher den Zustand des Hauses und der Flächen genaustens überprüfen. Wie sieht es mit Sanierungs- und Renovierungsarbeiten aus? Müssen sie zeitnah durchgeführt werden? Bei Mietobjekten sollten Sie checken, ob sich das Haus trägt. Dies heißt, dass die Mieteinnahmen die Ausgaben deutlich übersteigen. Hilfreich kann diesbezüglich ein Gespräch mit dem Hausverwalter sein, sollte es diesen geben. Er besitzt auch die notwendigen Unterlagen, um sich ein detailliertes Bild zu machen.

Expertenrat ist hilfreich

Sie erben das Haus einer Tante? Zur Erbschaft der Großeltern gehört ein selbst genutztes Ferienhäuschen? Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen müssen Sie ebenfalls den Hauszustand eingehend bewerten. Dies kann ohne fremde Hilfe schwer sein. Am besten ziehen Sie einen Gebäudesachverständigen oder einen Makler zurate, der mit diesen Themen bestens vertraut ist. Planen Sie einen späteren Verkauf des Hauses oder der Wohnung, sind Sie vermutlich mit einem Makler am besten beraten. Wenn Sie über ihn den anstehenden Immobilienverkauf planen, ist seine Immobilienbewertung oft kostenfrei. Übrigens: Wenn Sie das Erbe ausschlagen, erhält die nächste Person in der Erbfolge den Nachlass. Sollten dies Ihre eigenen, minderjährigen Kinder sind, sollten Sie für sie das kostenverursachende Erbe ebenfalls ausschlagen.

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