Ein Immobilienverkauf ist ein großes Vorhaben, bei dem an vieles gedacht werden muss. Dies beginnt schon bei der Vorbereitung, denn zahlreiche Unterlagen sind erforderlich. Einige werden für den Verkaufsprozess benötigt und andere braucht der Notar für den Kaufvertrag. Wenn der Verkäufer keinen Makler engagiert, muss er Ämter und Behörden selbst aufsuchen. Hier sind hilfreiche Informationen, wo der Hausverkäufer welche Dokumente erhält.
Grundbuchauszug, Flurkarte und Baupläne
Der Grundbuchauszug zum Verkaufsobjekt ist von großer Wichtigkeit beim Immobilienverkauf. In diesem ist fixiert, wer der Immobilieneigentümer ist und ob das Objekt mit Schulden oder einer Hypothek belastet ist. Den Grundbuchauszug können sich Verkäufer nur im Grundbuchamt abholen. Zum Katasteramt müssen Verkäufer, um die Flurkarte zu erhalten. Sie ist der amtliche Nachweis, dass das Grundstück tatsächlich existiert. Die Flurkarte zeigt die genaue Lage und die Grenzen des Areals. Zudem weist sie die Bebauung und die Flur- sowie Flurstücknummer auf, mit der sich das Grundstück identifizieren lässt. Nicht weniger wichtig sind die Baupläne, die der Verkäufer im Bauordnungsamt bekommt. Zu ihnen gehören die Baubeschreibung, die Baugenehmigungsurkunde und eine Abnahmebescheinigung bei neueren Bauten.
Gang zum Bauordnungsamt oder zum Architekten
Für Kaufinteressenten ist die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche von großer Bedeutung. Einige fragen sogar nach dem Brutto-Rauminhalt und damit dem Volumen des Objekts. Überzeugend ist jetzt der Verkäufer, der diese Zahlen liefern kann. Das Bauordnungsamt oder ein Architekt kann helfen. Wichtig ist ferner ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, da in diesem die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers vermerkt sind. Zu diesen können unter anderem der Aufstellungsort der Mülltonnen und der Mindestabstand für Anbauten zum Nachbarn gehören. Käufer interessieren sich zudem für die Aufstellung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Gleiches zählt für die Betriebskosten der letzten zwei Jahre und damit die Steuern und Versicherungen.
Energieausweis ist Pflicht
Seit ein paar Jahren besteht für Verkäufer die Pflicht, einen Energieausweis fürs Objekt vorweisen zu können. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur selten. Erstellt wird der Energieausweis von ausgewiesenen sowie zugelassenen Fachleuten. Die wichtigsten Angaben daraus müssen bereits in der Immobilienanzeige aufgeführt werden. Bei der Besichtigung kann der Kaufinteressent den Energieausweis sehen wollen. Kommt der Verkäufer dem nicht nach, können Bußgelder in empfindlicher Höhe anfallen.
Besonders aufwendig: Verkauf von Mehrfamilienhäusern
Wer ein vermietetes Mehrfamilienhaus verkauft, muss an noch mehr Unterlagen denken. Teilungserklärungen, Mietverträge, Nachweise zu den Wohn- und Nutzungsrechten sowie Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen sind wichtig. Damit nichts vergessen wird, ist eine gute Organisation unerlässlich. Eine große Hilfestellung ist ein Makler, der in dem Namen des Verkäufers alle Dokumente zusammenträgt.
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